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Datenschutzkonforme Datenverarbeitung

Im Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Vor allem für datenverarbeitende Unternehmen bringen die gesetzlichen Änderungen eine Vielzahl an neuer Herausforderungen mit sich. Zu aller erst gilt es, die gesetzlichen Anforderungen und wie sie in die Unternehmensprozesse übersetzt werden können, zu verstehen und diese folglich in die Praxis umzusetzen. Für die praktische Umsetzbarkeit der Anforderungen hat der Arbeitskreis Datenschutz des Bitkom (Digitalverband Deutschland) mehrere Leitfäden erarbeitet. Diese sollen den Unternehmen eine Hilfestellung bieten, wie diesen neuen Herausforderungen erfolgreich begegnet werden kann, um so den Übergang möglichst effizient und vorausschauend zu gestalten.

Für Unternehmen ist es von  großer Relevanz sich früh genug mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung auseinander zu setzen. Die Implementierung in die Unternehmensprozesse mag vielleicht anfänglich Schwierigkeiten bereiten, werden jedoch ein paar Grundsätze und die Leitfäden befolgt, sind Sie und Ihr Unternehmen bestens für das Inkrafttreten der Verordnung am 25.Mai 2018 gewappnet.

Quelle 06.2017: 5. Datenschutzprinzipien von Bitkom (Digitalverband Deutschland)


Autor: Christina Kaltenegger